Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Achatz Alfred, 9121 Tainach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet) beziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Achatz Alfred, 9121 Tainach, Dr. J. Kucher-Weg 15 (vormalige Straßenbezeichnung Tainach 118), als Werkunternehmer einerseits und des Werkbestellers (Kunde) andererseits.
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Achatz Alfred. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus, dass der Kunde im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages fremde Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür alleine und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die Firma Achatz Alfred, bei anfallenden Rechtsstreitigkeiten schad- und klaglos zu halten.
Von uns beigestellte bzw. angefertigte Muster-Entwürfe oder Zeichnungen bleiben unser Eigentum; uns allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller verpflichtet sich, die vorgenannten Unterlagen ohne unsere Genehmigung keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem unserer Wettbewerber, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Wird der Auftrag nicht an uns erteilt, müssen die von uns beigestellten Muster-Entwürfe oder sonstige Unterlagen zurückgestellt werden, oder werden von uns in Rechnung gestellt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen der schriftlichen Bestätigung. Auch von diesem Formerfordernis kann nur in Schriftform abgegangen werden.
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Alle Angebotspreise verstehen sich auf Grund der am Angebotstag herrschenden Produktionskosten und sind daher bis zur Erteilung bzw. Annahme des Auftrages freibleibend. Lohn- und Preiserhöhungen während der Herstellung werden pro rata der Produktion verrechnet. Änderungen der Entwurfszeichnungen, die bei der Fertigung der Anlage sich als technisch notwendig erweisen, sind möglich und gelten als zugestanden. Die Annahme erteilter Aufträge durch die Firma Achatz Alfred wird ausschließlich durch Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung rechtswirksam und verbindlich.
Sollte die Firma Achatz Alfred einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, kann der Kunde unter Setzung einer mindestens einmonatigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung von der Kaufvereinbarung zurücktreten.
Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Geplante Lieferzeiten stellen auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei der Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Die Lieferfristen sind unverbindlich. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigen. Ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz aus Lieferverzögerungen besteht nur im Rahmen von Pkt. 6. dieser AGB. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teillieferungen zulässig.
Entwürfe und Musterdrucke sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller von ihm gestellten Anforderungen zu überprüfen. Mit der Freigabe zur Ausführung übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Sollte kein Muster verlangt werden, können keine Reklamationen geltend gemacht werden. Alle Mehrkosten werden vom Auftraggeber getragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von uns vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von uns vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von uns für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme wir selbst in Anspruch genommen werden, hält der Kunde uns schad- und klaglos. Der Kunde hat uns somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Mehr oder Minderlieferungen um 5% bei größeren Auflagen sind branchenüblich und bilden keinen Reklamationsgrund. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend. Die Anbringung eines Hersteller-Hinweisschildes ist uns gestattet. Von uns als erforderlich erkannte Änderungen oder Ergänzungen des festgestellten Lieferumfanges dürfen von uns ohne gesonderte Genehmigung ausgeführt werden.
Das Liefergut wird von der Firma Achatz Alfred sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur/Frächter/Botendienst sowie der Firma Achatz Alfred unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Hinweis auf eine sichtbare Beschädigung muss vom Kunden während der Warenübernahme am Lieferschein vermerkt werden. Erhält die Firma Achatz Alfred keine Schadensmeldung am Liefertag, gelten die Schäden als nach der Auslieferung entstanden.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von der Firma Achatz Alfred getragen werden oder die Auslieferung durch Angestellte der Firma Achatz Alfred erfolgt. Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von der Firma Achatz Alfred gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung über.
Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer zu benennen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, über die von der Firma Achatz Alfred gelieferten Waren zu verfügen.
Letzteres gilt auch, wenn der Kunde sich gegenüber der Firma Achatz Alfred im Zahlungsverzug befindet. Das gesetzliche Pfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.
Bei Vollkaufleuten gilt § 377 UGB. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine schriftliche Mängelrüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Wahrt der Besteller diese Frist nicht, so ist die Geltendmachung irgendwelcher Mängelrügen sowie der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen. Eine Wandlung oder Minderung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Gewährleistung wird ausschließlich übernommen für das von uns und unseren Unterlieferanten gelieferten Material und die ausgeführte Facharbeit. Für Werkstoffe, die der Besteller zur Verfügung stellt, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die fachgemäße Arbeitsausführung, jedoch nicht auf das Material selbst. Im Gewährleistungsfall sind die vom Auftraggeber erbrachten Nebenleistungen und Materialien wieder kostenlos zu erbringen. Geringe Abweichungen in Größe, Farbe und Qualität sind oft unvermeidbar und bilden daher keinen Reklamationsgrund. Gleichfalls ausgeschlossen sind irgendwelche Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen, gleichviel aus welchem Grunde sie gestellt werden. Dasselbe gilt für eine Haftung für Folgeschäden. Bei Mängelrügen müssen der Firma Achatz Alfred sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Auf Verlangen muss der Kunde auch die reklamierte Ware an die Firma Achatz Alfred retournieren.
Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Mängelrüge nicht zulässig.
Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach eigenem Ermessen. Unsere Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich. Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.
Die Firma Achatz Alfred leistet nur Gewähr für ausdrücklich und schriftlich abgegebene Eigenschaftszusicherungen und innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Ware an den Kunden. Die gleiche Frist gilt für allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden.
Höhere Gewalt und andere Umstände, wie etwa Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Betriebsmittelknappheit sowie Boykottmaßnahmen aufgrund von Beschlüssen internationaler Organisationen befreien die Firma Achatz Alfred bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Erfüllung der Lieferpflicht. Darüber hinaus ist in einem solchen Fall die Firma Achatz Alfred vier Wochen nach Eintritt des entsprechenden Umstandes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadenersatzanspruch erwächst.
Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke etc.), so muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt nicht. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung.
Schadensersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt. Für alle beigestellten Datenträger, Vorlagen, etc. haften wir bei Beschädigung oder Verlust nur in der Höhe des Materialwerts. Eingereichte Vorlagen in digitaler oder analoger Form sind, sofern sie nicht unser Eigentum sind, in unseren Räumlichkeiten nicht versichert.
Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseinganges gültigen Preisliste erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto pro Stück/Einheit.
Steuern und Abgaben wie Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Ausgleichsabgaben und sämtliche andere vergleichbaren Abgaben oder Gebühren sind zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis vom Kunden zu bezahlen.
Bei Bestellungen mit einem Auftragswert von über 2.000,– EUR ist vom Kunden vor Aufnahme der Produktion eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes (Brutto inkl. Ust.) zu bezahlen.
Generell sind alle Rechnungen der Firma Achatz Alfred nach Erhalt der Rechnung spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, wenn nicht ein abweichendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.Unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet.
Bei Zahlungsverzug werden 9% (neun Prozent) Verzugszinsen pro Jahr verrechnet. Sämtliche Zahlungen sind in Euro auf das von der Firma Achatz Alfred auf der Rechnung angeführte Konto zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vorprozessualen Kosten, die der Firma Achatz Alfred bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche entstehen, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Auskunftsgebühren sowie allfällige Aufenthalts- und Ermittlungskosten zu ersetzen.
Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, so wird die gesamte Forderung sofort fällig. In diesem Fall ist die Firma Achatz Alfred sofort berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu tätigen sowie unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen durch den Kunden sind unzulässig. Die Firma Achatz Alfred ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf jegliche Forderungen ihrer Wahl, oder auf Zinsen anzurechnen.
Bei abweichendem Rechnungsempfänger haftet der Besteller/Auftraggeber für ordnungsgemäße Begleichung unserer Forderungen. Forderungen, deren Auftraggeber und Rechnungsempfänger unterschiedlich sind, werden ab Erreichen der ersten Mahnstufe auf den Besteller/Auftraggeber umgeschrieben und sind unabhängig des vereinbarten Zahlungsziels prompt zu bezahlen. Die Firma Achatz Alfred behält sich vor bei Umschreibung der Rechnung einen Unkostenbeitrag von Euro 30,– zzgl. MWSt beim Besteller/Auftraggeber einzuheben.
Weiter behält sich die Firma Achatz Alfred vor eine Rechnungslegung an einen Dritten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Jedwede Änderungen am Rechnungsempfänger nach Ausstellung der Rechnung werden mit einem Unkostenbeitrag von Eur 35,– zzgl. MWST seitens der Firma Achatz Alfred in Rechnung gestellt.
Jede schwerwiegende Vertragsverletzung des Kunden, berechtigt die Firma Achatz Alfred von noch nicht oder noch nicht zur Gänze erfüllten Verträgen zurückzutreten. Insbesondere sind wir aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Firma Achatz Alfred und dem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand Klagenfurt vereinbart, auch dann wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen Geschäftssitz im Inland hat oder nach dem Vertragsschluss seinen Geschäftssitz an einen Ort außerhalb von Österreichs verlegt. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden, das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.